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30.01.24

Fensterfolien Versand

Versand von Fensterfolien als Sperrgut

Warum Sperrgut-Versandkosten anfallen

Hinter den Kulissen der Versandlogistik für Fensterfolien

Fensterfolien sind eine beliebte Lösung, um Privatsphäre zu schützen, das Raumklima zu verbessern oder dekorative Akzente zu setzen. Bei der Bestellung solcher Folien online stossen viele Kunden jedoch auf eine Besonderheit: Der Versand erfolgt unter der Kategorie "Sperrgut" mit entsprechenden Versandkosten. Für einige Kunden ist im ersten Moment nicht nachvollziehbar, warum dies so ist, da es sich bei Fensterfolien doch um ein leichtes Produkt handelt. In diesem Beitrag werfen wir daher einen genaueren Blick hinter die Kulissen, um zu erklären, warum der Versand von Fensterfolien als Sperrgut eingestuft wird und welche Logistik dahintersteckt.

Dimensionen und Klassifikation als Sperrgut

Die Schweizer Post, klassifiziert Sendungen unter anderem als Sperrgut, wenn bestimmte Dimensionen überschritten werden. Sendungen über 100 cm Länge fallen gemäss Schweizer Post unter Sperrgut. Hinsichtlich Fensterfolien bezieht sich dies auf die Breite der Rolle. Die Folien werden zusammengerollt wie ein Poster versendet und nicht zusammengefaltet. Würde man die Folien für den Versand zusammenfalten, würden die Fensterfolien unansehnlich und nicht brauchbar für eine makellose Fenstermontage. Sobald also eine zusammengerollte Folie eine Breite von 100 cm überschreitet, fällt sie unter die Kategorie Sperrgut, obwohl die Folien selbst oft leicht und flexibel sind. Dies führt dazu, dass selbst leichte Produkte wie Fensterfolien unter die Kategorie Sperrgut fallen. Die Rollenbreite der Folien wird jeweils in den Produktinformationen angegeben.

Besondere Anforderungen an die Logistik

Der Versand von Sperrgut erfordert spezielle logistische Massnahmen. Sperrige Sendungen beanspruchen mehr Platz in den Transportfahrzeugen und müssen in den Sortierzentren anders behandelt werden. Die Notwendigkeit, diese grösseren und unhandlicheren Sendungen separat zu bearbeiten, führt zu einem erhöhten Aufwand in der Versandlogistik.

Der Versand der Fensterfolien als Sperrgut ist auch der Grund dafür, warum wir bedauerlicherweise an keine Packstation liefern können und ein Postfachversand ist nur mit der Schweizer Post möglich.

Um unseren Kundinnen und Kunden eine preislich etwas günstigere Alternative bieten zu können, ist der Versand der Fensterfolien wahlweise auch per DPD möglich. Ein DPD-Versand an eine Postfachadresse oder My Post 24 jedoch ist bedauerlicherweise nicht möglich.

Die aktuellen Versand-Bedingungen und Versandkosten können Sie jederzeit unter "Versand & Bezahlung" einsehen.

Insgesamt ermöglicht die Klassifizierung von Fensterfolien als Sperrgut eine transparente Abwicklung des Versands und gewährleistet, dass die Produkte sicher und unversehrt beim Kunden ankommen. Die damit verbundenen Sperrgut-Versandkosten decken die speziellen logistischen Herausforderungen, die mit der Beförderung grösserer Sendungen einhergehen. Kunden sollten sich daher bei der Bestellung von Fensterfolien bewusst sein, dass diese zusätzlichen Kosten nicht aufgrund des Gewichts, sondern vor allem aufgrund der Dimensionen der Fensterfolien und der damit verbundenen Logistik entstehen.

Bei Fragen oder für weitere Informationen zum Versand unserer Fensterfolien stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.